Lilienthalhaus

Event- & Veranstaltungslocation

Allgemeine Geschäftsbedingungen


I. Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen und des Restaurants StegHaus der Firma Phils GmbH&Co.KG, StegHaus, Sophienstraße 40, 38118 Braunschweig (nachfolgend Phils GmbH&Co.KG genannt) – zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen, Ausstellungen und Präsentationen etc. sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des StegHauses.

2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Phils GmbH&Co.KG, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

II. Vertragsabschluss,-partner, Haftung, Verjährung

1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die Phils GmbH&Co.KG zustande; diese sind die Vertragspartner.

2. Ist der Kunde / Besteller nicht der Veranstalter selbst bzw. wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet der Veranstalter zusammen mit dem Kunden gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern der Phils GmbH&Co.KG eine entsprechende Erklärung des Veranstalters vorliegt. Die Phils GmbH&Co.KG haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesund-heit, wenn die Phils GmbH&Co.KG die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Phils GmbH&Co.KG beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertrags-typischen Pflichten der Phils GmbH&Co.KG beruhen. Einer Pflichtverletzung der Phils GmbH&Co.KG steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Phils GmbH&Co.KG auftreten, wird die Phils GmbH&Co.KG bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, Phils GmbH&Co.KG rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen. Alle Ansprüche gegen Phils GmbH&Co.KG verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Phils GmbH&Co.KG beruhen.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1. Phils GmbH&Co.KG ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und von der Phils GmbH&Co.KG zugesagten Leistungen zu erbringen.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommene Leistungen vereinbarten bzw. üblichen Preise der Phils GmbH&Co.KG zu zahlen. Dies gilt auch für von ihm veranlasste Leistungen und Auslagen der Phils GmbH&Co.KG an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechteverwertungsgesellschaften (z.B. GEMA).

3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschrei-tet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung vier Monate und erhöht sich der von der Phils GmbH&Co.KG allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% erhöht werden.

4. Rechnungen der Phils GmbH&Co.KG ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 14 Tagen ab Zu-gang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Phils GmbH&Co.KG ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungs-verzug ist Phils GmbH&Co.KG berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Phils GmbH&Co.KG bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Phils GmbH&Co.KG ist berechtigt, jederzeit eine an-gemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Phils GmbH&Co.KG auf-rechnen oder mindern.

IV. Rücktritt des Kunden (Stornierung)

1. Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden von dem mit Phils GmbH&Co.KG geschlossenen Ver-trag bedarf der schriftlichen Zustimmung der Phils GmbH&Co.KG. Erfolgt diese nicht, so sind in jedem Fall die vereinbarte Raummiete aus dem Vertrag, oder bei Nichtvereinbarung einer Raummiete ein Entschädigungsbetrag i.H.v. 20% als fiktive Raummiete, sowie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt und eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung der Phils GmbH&Co.KG zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zu-zumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

2. Sofern zwischen der Phils GmbH&Co.KG und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zu-rücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Phils GmbH&Co.KG auszulö-sen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber Phils GmbH&Co.KG ausübt, sofern nicht ein Fall gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.

3. Tritt der Kunde erst zwischen der 12. und der 6. Woche vor dem Veranstaltungstermin zu-rück, ist Phils GmbH&Co.KG berechtigt 35% des entgangenen Gesamtumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Gesamtumsatzes.

4. Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Menüpreis der Veranstaltung x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3- Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.

5. Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist Phils GmbH&Co.KG berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 12. und der 6. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen. 6. Der Abzug ersparter Aufwendungen ist durch Nummern 3 bis 5 berücksichtigt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

V. Rücktritt durch die Phils GmbH&Co.KG

1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist Phils GmbH&Co.KG in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Phils GmbH&Co.KG auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III Nr. 5 verlangte Vorauszahlung nicht ge-leistet, so ist Phils GmbH&Co.KG ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3. Ferner ist Phils GmbH&Co.KG berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere von Phils GmbH&Co.KG nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen; Veranstaltungen un-ter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. des Kunden oder Zwecks, gebucht werden; Phils GmbH&Co.KG begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Phils GmbH&Co.KG in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts-bzw. Organisationsbereich der Phils GmbH&Co.KG zuzurechnen ist oder aber ein Verstoß ge-gen Klausel I Nr. 2 vorliegt.

4. Bei berechtigtem Rücktritt der Phils GmbH&Co.KG entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

VI. Änderungen der Teilnehmerzahl und der VA-Zeit

1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss spätestens sieben Werktage vor Veranstaltungsbeginn der Phils GmbH&Co.KG mitgeteilt werden; sie bedarf der schriftlichen Zustimmung der Phils GmbH&Co.KG.

2. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den Kunden um maximal 5% wird von der Phils GmbH&Co.KG bei der Abrechnung anerkannt. Bei darüber hinausgehenden Abweichungen wird die ursprünglich vereinbarte Teilnehmerzahl abzüglich 5% zugrunde gelegt. Der Kunde hat das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der gerin-geren Teilnehmerzahl ersparten Aufwendungen zu mindern.

3. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.

4. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist Phils GmbH&Co.KG berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.

5. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt Phils GmbH&Co.KG diesen Abweichungen zu, so kann Phils GmbH&Co.KG die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, Phils GmbH&Co.KG trifft ein Verschulden.

VII. Mitbringen von Speisen und Getränken

Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit Phils GmbH&Co.KG In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet (Korkgeld).

VIII. Technische Einrichtungen und Anschlüsse

1. Soweit Phils GmbH&Co.KG für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt Phils GmbH&Co.KG von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.

2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Strom-netzes der Phils GmbH&Co.KG bedarf deren schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen der Phils GmbH&Co.KG gehen zu Lasten des Kunden, soweit Phils GmbH&Co.KG diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf Phils GmbH&Co.KG pauschal erfassen und berechnen.

3. Der Kunde ist mit Zustimmung der Phils GmbH&Co.KG berechtigt, eigene Telefon-, Telefax-und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann die Phils GmbH&Co.KG eine Anschlussgebühr verlangen.

4. Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete Anlagen der Phils GmbH&Co.KG ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden.

5. Störungen an von Phils GmbH&Co.KG zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit die Phils GmbH&Co.KG diese Störungen nicht zu vertreten hat.

IX. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen/dem Restaurant. Phils GmbH&Co.KG über-nimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögens-schäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Phils GmbH&Co.KG. Hiervon aus-genommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.

2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen, ist Phils GmbH&Co.KG berechtigt. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist Phils GmbH&Co.KG berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit der Phils GmbH&Co.KG abzustimmen.

3. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde das, darf Phils GmbH&Co.KG die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann Phils GmbH&Co.KG für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

X. Haftung des Kunden für Schäden

1. Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Be-reich oder ihn selbst verursacht werden.

2. Phils GmbH&Co.KG kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z. B. Ver-sicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.

XI. Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäfts-bedingungen für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Braunschweig.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kauf-männischen Verkehr der Sitz der Phils GmbH&Co.KG Sofern ein Vertragspartner die Voraus-setzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand ebenfalls Braunschweig.

4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmun-gen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.